Ihr Umzugsexperte vor Ort

Ab- und Ummelden beim Wohnungsumzug

Wenn Sie eine Wohnung aufgeben, haben Sie eine Menge ab- und umzumelden. Jeder lebt in einem Netz diverser Beziehungen, Forderungen und Leistungen. Damit Sie “nicht den Faden verlieren” oder etwas beim Wohnungsumzug vergessen (und Ihnen deswegen vielleicht ein Nachteil entsteht), finden Sie im folgenden eine nach Bereichen geordnete Aufstellung:

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glückliche Kunden

Wir packen Ihre Umzugskisten an!

Die Ummeldung vom Wohnort beim Umzug

Damit das Ummelden unkompliziert durchgeführt werden kann, ist es unbedingt nötig, sich bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung um eine Anmeldung des neuen Wohnortes zu kümmern. Mit dieser Anmeldung wird auch gleichzeitig die Abmeldung am alten Wohnort vorgenommen, sodass dafür nur ein Behördengang nötig ist. Gleichzeitig wird im Personalausweis die Adresse geändert. Jedes Bundesland bestimmt mit den jeweiligen Meldegesetzen, wann eine Ummeldung spätestens durchgeführt worden sein muss. Sollte diese Frist deutlich überschritten worden sein, können die Kommunen ein Bußgeld verhängen.

So wird das Fahrzeug umgemeldet

Sollte beim Umzug ein Fahrzeug mitgeführt werden, muss dieses ebenfalls auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei lässt sich mittlerweile das alte Kennzeichen behalten und muss nicht mehr gegen ein neues Nummernschild ausgetauscht werden. Beim Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sollten wichtige Papiere wie die Fahrzeugzulassung, Versicherungsbescheinigung, etc. unbedingt mitgebracht werden. Das Ummelden des Fahrzeugs ist kostenpflichtig.

Wenn Sie das Auto nicht um-, sondern sogar gleich ganz abmelden wollen, weil Sie an Ihrem neuen Wohnort kein Fahrzeug mehr benötigen, haben wir für Sie ebenfalls alle Infos zusammengestellt.

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    Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter

    Die rechtzeitige Ummeldung beim bisherigen Stromversorger ist besonders wichtig, damit weiterhin Strom von diesem genutzt werden kann. Wenn der Wohnungsumzug innerhalb des Netzgebietes des Versorgers stattfindet, ist dies problemlos möglich. Die anfallenden Stromkosten können sich je nach neuer Größe der Wohnung verändern. Dabei sollte er sechs bis acht Wochen vor dem Umzugstermin über die neue Adresse informiert werden. Andernfalls würde die Wohnung mit Strom eines örtlichen Anbieters versorgt werden, wobei der Grundversorgungstarif höher wäre.

    Soll der Stromversorger gewechselt werden, muss die rechtzeitige Kündigungsfrist des ehemaligen Versorgers beachtet werden. Außerdem muss der neue Anbieter frühzeitig informiert und ein Vertrag abgeschlossen werden.

    Weitere Ummeldungen beim Wohnungsumzug

    Damit beim Umzug das Festnetz und das Internet weiterhin genutzt werden kann, ist eine Ummeldung beim bisherigen Anbieter nötig. Außerdem ist es sinnvoll den Arbeitgeber über den Umzug zu informieren, damit wichtige und vertrauliche Briefe an ihre neue Adresse geschickt werden. Zusätzlich sollten alle Dienstleister, mit denen regelmäßiger Kontakt besteht, informiert werden. Darunter fallen die Bank, verschiedene Versicherungen, Vereine, die Rundfunkgebühren-Stelle oder der Mobilfunkanbieter. Das rechtzeitige Informieren dieser Stellen ist ratsam, da Postsendungen ansonsten an die alte Adresse geschickt werden könnten. Sollte eine rechtzeitige Ummeldung dennoch vergessen werden, kann bei der Post ein Nachsendeantrag ausgefüllt werden. So werden Briefe an die neue Adresse weitergeleitet.

    Haben Sie zusätzliche Fragen?
    Kontaktieren Sie einen unserer Mitarbeiter!

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